Vereinsbedingunen Welser Turnverein 1862
- Die Vereinsbedingungen gelten verbindlich für alle bestehenden und neuen Mitglieder sowie deren Kinder oder Begleitpersonen (im Folgenden kurz „Mitglieder“). Weiters gelten sie für alle Personen, die das Kursprogramm des Welser Turnverein 1862 (im Folgenden kurz „WTV“) in Anspruch nehmen, oder Veranstaltungen auf dem Gelände des WTV besuchen (im Folgenden kurz „NutzerInnen“). Der Turnrat des WTV ist jederzeit zur Änderung dieser Vereinsbedingungen berechtigt. Die Statuten des WTV gelten sinngemäß.
- Der WTV nutzt zur Vereinsgebarung ein digitales System. Sowohl Mitglieder als auch NutzerInnen werden darin geführt. Die Beitrittserklärung zum Verein oder die Anmeldung zur Nutzung von Kursangebot als NutzerIn erfolgt online (über das Vereinsprogramm „VEREINfacht“) unter wtv1862.vereinfacht.at. Sie stimmen der EDV-mäßigen Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne des Datenschutzes zu.
- Nur wenn ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft im WTV gestellt und dieser positiv geprüft wurde, werden Sie ordentliches Mitglied im WTV. Die Anmeldung von Minderjährigen hat durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
- Änderungen im Personenstamm, insbesondere Namen- oder Adressänderung, Änderung der E‑Mail-Adresse sowie der Telefonnummer, etc. sind umgehend selbstständig im Vereinsprogramm zu ändern oder dem WTV schriftlich bekannt zu geben.
- Der freiwillige Austritt aus dem WTV oder die Erklärung von NutzerInnen das Kursangebot nicht weiter nutzen zu wollen, muss schriftlich (bei Minderjährigen durch den/die gesetzliche/n VertreterIn) erfolgen. Der Austritt wird zum Ende der Zahlungsverpflichtung gegenüberstehenden Leistungsperiode des WTV wirksam – auf ausdrücklichen Wunsch auch mit sofortiger Wirkung. Von bereits eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem WTV enthebt dies jedoch nicht.
Erfolgt der schriftliche Austritt bis spätestens 30. September der laufenden Turnsaison, so wird von der Einhebung des Mitgliedsbeitrages für die mit September begonnene Periode abgesehen. Mit anderen Worten: Bei Austritten nach dem 30. September der laufenden Turnsaison ist der Mitgliedsbeitrag für die mit September begonnene Periode zur Gänze zu bezahlen. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen sind Kulanzregelungen durch den Turnrat möglich. Für die dabei erforderliche Bearbeitung und den Abschluss der Mitgliedsakte behält sich der WTV vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 25,– einzuheben.
Die Rückerstattung von Nutzungsbeiträgen für optionale Kurse ist nicht möglich. - Die Mitglieds- und Nutzungsbeiträge sind gemäß den Beschlüssen der jährlichen Generalversammlung des WTV in der Höhe gestaffelt. Diese sind unterteilt in Beiträge für Vollmitglieder mit Nutzungsrecht für das gesamte Angebot, Beiträge für Spartenmitglieder, die ausschließlich die Angebote der entsprechenden Abteilungen nutzen können und Beiträge für reine NutzerInnen, die nur zur Teilnahme an gesondert ausgewiesenen Kursen berechtigen.
- Die Leistungsperiode (Turnsaison) und die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden in den WTV-Vereinsnachrichten „Bewegt im Turnverein“ bekannt gegeben. Sonstige Gebühren (z.B. für Optionale Kurse) können jederzeit auch über die Website des WTV oder das Programm „VEREINfacht“ veröffentlich werden. Die Nicht-Zustellbarkeit unserer Vereinsnachrichten oder der allfällige sonstige Nichterhalt (z.B. aufgrund falscher Adresse) befreit nicht von der pünktlichen Zahlungspflicht. Der Mitgliedsbeitrag ist binnen 14 Tage nach Einlangen der Beitrittserklärung bzw. für die laufende Mitgliedschaft binnen 14 Tage ab offiziellem Saisonbeginn (Oö. Schulbeginn) – unabhängig vom Erhalt einer Vorschreibung fällig. Sonstige Gebühren sind mit ihrer Vorschreibung fällig und spätestens binnen 14 Tage zu begleichen. Für die Anmahnung fälliger Gebühren oder Beiträge behält sich der WTV vor, Mahngebühren in Höhe von € 25,– / Mahnung einzuheben.
- Ordentliche Vollmitglieder können sämtliche Trainingseinheiten unseres Sport-Angebotes besuchen, sofern alle Beiträge bezahlt sind. Für zusätzliche besondere Angebote (Optionale Kurse) sind gesonderte Beiträge zu entrichten (sh. Pkt. 10). Die Gestaltung der einzelnen Angebote obliegt dem Turnrat, wobei dieser sich vorbehält, Teile des Angebotes auch während der Turnsaison aus unterschiedlichen Gründen anzupassen oder einzuschränken. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Angebote, auch wenn so angekündigt, durch bestimmte TrainerInnen durchgeführt werden – im Vordergrund steht die Kurseinheit als solche. Aus dem auch kurzfristigen Entfall von Kursen, Angebotsteilen oder sonstigen Veränderungen – aus welchen Gründen auch immer – können keine Ansprüche abgeleitet werden. Diesbezügliche Änderungen werden in der Regel rechtzeitig in unserem Vereinsprogramm bzw. auf unserer Website bekannt gegeben werden.
- Begleitende Personen (Eltern, Großeltern, etc.) bei den Kursen „Eltern-Kind-Turnen“ und „Turnen für Menschen mit Beeinträchtigungen“ müssen für diese Kurse keine Mitgliedschaft beim WTV abschließen.
- Optionale Kurse können auch ohne Mitgliedschaft im WTV in Anspruch genommen werden. Es fallen jedoch Nutzungsgebühren an, welche gem. Pkt. 8 vorab vollständig zu entrichten sind. Diese Nutzungsgebühren unterscheiden sich zudem in der Höhe für Mitglieder und Nicht-Mitglieder des WTV.
- Jedes/r Mitglied/NutzerIn erhält einmalig einen QR-Code. Dieser ist in der App „VEREINfacht“ zu finden oder kann im Ausnahmefall im Sekretariat in ausgedruckter Form beantragt und abgeholt werden. Der QR-Code ist von jedem/r Mitglied/NutzerIn vor Kursbesuch unaufgefordert an den Selbstbedienungs-Terminals einzuscannen und die Teilnahme am Kurs damit zu bestätigen. Der QR-Code ist nicht auf andere Personen übertragbar und auf Verlangen vorzuweisen. Im Missbrauchsfall kann die Mitgliedschaft oder die weitere Nutzung vom Kursangebot, ohne Rückerstattung der Beiträge und Gebühren, umgehend aufgehoben und untersagt werden.
- Sämtliche Anordnungen, Vorgaben und Weisungen des Turnrates, des WTV-Sekretariates und der Trainer sind zu jeder Zeit zu befolgen.
- Die Aufsichtspflicht des WTV sowie der von ihm eingesetzten KursleiterIn erstreckt sich bei Kursen, die für Minderjährige konzipiert und ausgeschrieben sind, ausschließlich auf den Zeitraum der offiziell festgelegten Kurszeit und auf den dafür vorgesehenen Kursraum (z.B. Turnhalle). Sie beginnt mit dem Betreten des Kursraumes zu Kursbeginn und endet mit dessen Verlassen nach Kursende. Außerhalb dieser Kurszeiten und Räumlichkeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten oder den von diesen ausdrücklich bevollmächtigten Begleitpersonen. Dies gilt insbesondere für das Bringen und Abholen der minderjährigen Mitglieder.
Bei Kursangeboten, die ausdrücklich mit Begleitpersonen (z.B. Eltern-Kind-Turnen) durchgeführt werden, liegt die Aufsichtspflicht während der gesamten Anwesenheit in den Räumlichkeiten des Vereins bei der jeweiligen Begleitperson. Die Kursleitung übernimmt in diesen Fällen keine Aufsichtspflicht über die Kinder.
Nehmen minderjährige Personen an Kursen teil, die vorrangig für Erwachsene konzipiert und ausgeschrieben sind (z.B. Gymnastik- oder Fitnesskurse), besteht seitens des WTV oder der Kursleitung keine Aufsichtspflicht. Die Verantwortung für die Teilnahme, das Verhalten sowie das Verbleiben der minderjährigen Person während, vor und nach dem Kurs liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder deren bevollmächtigten Begleitpersonen. Der/Die Trainerin ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, die Anwesenheit, das Verhalten oder das Verlassen der Räumlichkeiten zu überwachen. - Für Personen- oder Sachschäden, insbesondere aus Unfällen während unserer Trainingseinheiten, übernimmt der WTV keinerlei Haftung, sofern dem WTV nicht grob fahrlässiges Handeln nachweisbar ist. Mit der Teilnahme an Kursen wird vorausgesetzt, gesundheitlich in zumindest so guter Verfassung zu sein, wie es für eine verletzungsfreie und die Gesundheit nicht beeinträchtigende Beteiligung an der besuchten Trainingseinheit erforderlich ist.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder an gesundheitlichen Einschränkungen (wie z.B. Diabetes o.ä.) leiden, müssen dem/der jeweiligen TrainerIn vor Beginn des Kurses über die Einschränkungen und diesbezügliche Notwendigkeiten informieren und während der gesamten Kursdauer erreichbar sein. - Im Zuge von Vereinsveranstaltungen, Trainingseinheiten, Wettkämpfen oder sonstigen Aktivitäten des WTV können Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese dienen der Dokumentation sowie der Öffentlichkeitsarbeit des WTV. Mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erklären Sie sich unentgeltlich damit einverstanden, dass derartige Aufnahmen, auf denen Sie gegebenenfalls erkennbar sind, vom Verein verwendet und veröffentlicht werden dürfen – insbesondere in Printmedien, auf der Vereinswebsite, in sozialen Medien sowie in Vereinsbroschüren oder Zeitungen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO i.V.m. § 12 DSG (Dokumentation der Vereinstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit). Dabei wird besonders auf die Verhältnismäßigkeit und Ihre schutzwürdigen Interessen geachtet. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.wtv1862.at/impressum-datenschutz. Sollten Sie aus besonderen Gründen keine Veröffentlichung von Aufnahmen wünschen, können Sie dem jederzeit widersprechen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig an die Vereinsleitung.
- Der WTV steht für die Gleichberechtigung und Genderneutralität. Alle in diesen Vereinsbedingungen verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter, unabhängig von der gewählten Schreibweise.
