Vereinsbedingunen Welser Turnverein 1862

  1. Die Ver­eins­be­din­gun­gen gel­ten ver­bind­lich für alle bestehen­den und neu­en Mit­glie­der sowie deren Kin­der oder Begleit­per­so­nen (im Fol­gen­den kurz „Mit­glie­der“). Wei­ters gel­ten sie für alle Per­so­nen, die das Kurs­pro­gramm des Wel­ser Turn­ver­ein 1862 (im Fol­gen­den kurz „WTV“) in Anspruch neh­men, oder Ver­an­stal­tun­gen auf dem Gelän­de des WTV besu­chen (im Fol­gen­den kurz „Nut­ze­rIn­nen“). Der Turn­rat des WTV ist jeder­zeit zur Ände­rung die­ser Ver­eins­be­din­gun­gen berech­tigt. Die Sta­tu­ten des WTV gel­ten sinngemäß.
  2. Der WTV nutzt zur Ver­eins­ge­ba­rung ein digi­ta­les Sys­tem. Sowohl Mit­glie­der als auch Nut­ze­rIn­nen wer­den dar­in geführt. Die Bei­tritts­er­klä­rung zum Ver­ein oder die Anmel­dung zur Nut­zung von Kurs­an­ge­bot als Nut­ze­rIn erfolgt online (über das Ver­eins­pro­gramm „VER­EIN­facht“) unter wtv1862.vereinfacht.at. Sie stim­men der EDV-mäßi­gen Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten im Sin­ne des Daten­schut­zes zu.
  3. Nur wenn ein Antrag auf ordent­li­che Mit­glied­schaft im WTV gestellt und die­ser posi­tiv geprüft wur­de, wer­den Sie ordent­li­ches Mit­glied im WTV. Die Anmel­dung von Min­der­jäh­ri­gen hat durch den gesetz­li­chen Ver­tre­ter zu erfolgen.
  4. Ände­run­gen im Per­so­nen­stamm, ins­be­son­de­re Namen- oder Adress­än­de­rung, Ände­rung der E‑Mail-Adres­se sowie der Tele­fon­num­mer, etc. sind umge­hend selbst­stän­dig im Ver­eins­pro­gramm zu ändern oder dem WTV schrift­lich bekannt zu geben.
  5. Der frei­wil­li­ge Aus­tritt aus dem WTV oder die Erklä­rung von Nut­ze­rIn­nen das Kurs­an­ge­bot nicht wei­ter nut­zen zu wol­len, muss schrift­lich (bei Min­der­jäh­ri­gen durch den/die gesetzliche/n Ver­tre­te­rIn) erfol­gen. Der Aus­tritt wird zum Ende der Zah­lungs­ver­pflich­tung gegen­über­ste­hen­den Leis­tungs­pe­ri­ode des WTV wirk­sam – auf aus­drück­li­chen Wunsch auch mit sofor­ti­ger Wir­kung. Von bereits ein­ge­gan­ge­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen gegen­über dem WTV ent­hebt dies jedoch nicht.
    Erfolgt der schrift­li­che Aus­tritt bis spä­tes­tens 30. Sep­tem­ber der lau­fen­den Turn­sai­son, so wird von der Ein­he­bung des Mit­glieds­bei­tra­ges für die mit Sep­tem­ber begon­ne­ne Peri­ode abge­se­hen. Mit ande­ren Wor­ten: Bei Aus­trit­ten nach dem 30. Sep­tem­ber der lau­fen­den Turn­sai­son ist der Mit­glieds­bei­trag für die mit Sep­tem­ber begon­ne­ne Peri­ode zur Gän­ze zu bezah­len. In beson­ders berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Fäl­len sind Kulanz­re­ge­lun­gen durch den Turn­rat mög­lich. Für die dabei erfor­der­li­che Bear­bei­tung und den Abschluss der Mit­glieds­ak­te behält sich der WTV vor, eine Ver­wal­tungs­ge­bühr in Höhe von € 25,– einzuheben.
    Die Rück­erstat­tung von Nut­zungs­bei­trä­gen für optio­na­le Kur­se ist nicht möglich.
  6. Die Mit­glieds- und Nut­zungs­bei­trä­ge sind gemäß den Beschlüs­sen der jähr­li­chen Gene­ral­ver­samm­lung des WTV in der Höhe gestaf­felt. Die­se sind unter­teilt in Bei­trä­ge für Voll­mit­glie­der mit Nut­zungs­recht für das gesam­te Ange­bot, Bei­trä­ge für Spar­ten­mit­glie­der, die aus­schließ­lich die Ange­bo­te der ent­spre­chen­den Abtei­lun­gen nut­zen kön­nen und Bei­trä­ge für rei­ne Nut­ze­rIn­nen, die nur zur Teil­nah­me an geson­dert aus­ge­wie­se­nen Kur­sen berechtigen.
  7. Die Leis­tungs­pe­ri­ode (Turn­sai­son) und die Höhe der Mit­glieds­bei­trä­ge wer­den in den WTV-Ver­eins­nach­rich­ten „Bewegt im Turn­ver­ein“ bekannt gege­ben. Sons­ti­ge Gebüh­ren (z.B. für Optio­na­le Kur­se) kön­nen jeder­zeit auch über die Web­site des WTV oder das Pro­gramm „VER­EIN­facht“ ver­öf­fent­lich wer­den. Die Nicht-Zustell­bar­keit unse­rer Ver­eins­nach­rich­ten oder der all­fäl­li­ge sons­ti­ge Nicht­er­halt (z.B. auf­grund fal­scher Adres­se) befreit nicht von der pünkt­li­chen Zah­lungs­pflicht. Der Mit­glieds­bei­trag ist bin­nen 14 Tage nach Ein­lan­gen der Bei­tritts­er­klä­rung bzw. für die lau­fen­de Mit­glied­schaft bin­nen 14 Tage ab offi­zi­el­lem Sai­son­be­ginn (Oö. Schul­be­ginn) – unab­hän­gig vom Erhalt einer Vor­schrei­bung fäl­lig. Sons­ti­ge Gebüh­ren sind mit ihrer Vor­schrei­bung fäl­lig und spä­tes­tens bin­nen 14 Tage zu beglei­chen. Für die Anmah­nung fäl­li­ger Gebüh­ren oder Bei­trä­ge behält sich der WTV vor, Mahn­ge­büh­ren in Höhe von € 25,– / Mah­nung einzuheben.
  8. Ordent­li­che Voll­mit­glie­der kön­nen sämt­li­che Trai­nings­ein­hei­ten unse­res Sport-Ange­bo­tes besu­chen, sofern alle Bei­trä­ge bezahlt sind. Für zusätz­li­che beson­de­re Ange­bo­te (Optio­na­le Kur­se) sind geson­der­te Bei­trä­ge zu ent­rich­ten (sh. Pkt. 10). Die Gestal­tung der ein­zel­nen Ange­bo­te obliegt dem Turn­rat, wobei die­ser sich vor­be­hält, Tei­le des Ange­bo­tes auch wäh­rend der Turn­sai­son aus unter­schied­li­chen Grün­den anzu­pas­sen oder ein­zu­schrän­ken. Es besteht kein Anspruch dar­auf, dass Ange­bo­te, auch wenn so ange­kün­digt, durch bestimm­te Trai­ne­rIn­nen durch­ge­führt wer­den – im Vor­der­grund steht die Kurs­ein­heit als sol­che. Aus dem auch kurz­fris­ti­gen Ent­fall von Kur­sen, Ange­bots­tei­len oder sons­ti­gen Ver­än­de­run­gen – aus wel­chen Grün­den auch immer – kön­nen kei­ne Ansprü­che abge­lei­tet wer­den. Dies­be­züg­li­che Ände­run­gen wer­den in der Regel recht­zei­tig in unse­rem Ver­eins­pro­gramm bzw. auf unse­rer Web­site bekannt gege­ben werden.
  9. Beglei­ten­de Per­so­nen (Eltern, Groß­el­tern, etc.) bei den Kur­sen „Eltern-Kind-Tur­nen“ und „Tur­nen für Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen“ müs­sen für die­se Kur­se kei­ne Mit­glied­schaft beim WTV abschließen.
  10. Optio­na­le Kur­se kön­nen auch ohne Mit­glied­schaft im WTV in Anspruch genom­men wer­den. Es fal­len jedoch Nut­zungs­ge­büh­ren an, wel­che gem. Pkt. 8 vor­ab voll­stän­dig zu ent­rich­ten sind. Die­se Nut­zungs­ge­büh­ren unter­schei­den sich zudem in der Höhe für Mit­glie­der und Nicht-Mit­glie­der des WTV.
  11. Jedes/r Mitglied/NutzerIn erhält ein­ma­lig einen QR-Code. Die­ser ist in der App „VER­EIN­facht“ zu fin­den oder kann im Aus­nah­me­fall im Sekre­ta­ri­at in aus­ge­druck­ter Form bean­tragt und abge­holt wer­den. Der QR-Code ist von jedem/r Mitglied/NutzerIn vor Kurs­be­such unauf­ge­for­dert an den Selbst­be­die­nungs-Ter­mi­nals ein­zu­scan­nen und die Teil­nah­me am Kurs damit zu bestä­ti­gen. Der QR-Code ist nicht auf ande­re Per­so­nen über­trag­bar und auf Ver­lan­gen vor­zu­wei­sen. Im Miss­brauchs­fall kann die Mit­glied­schaft oder die wei­te­re Nut­zung vom Kurs­an­ge­bot, ohne Rück­erstat­tung der Bei­trä­ge und Gebüh­ren, umge­hend auf­ge­ho­ben und unter­sagt werden.
  12. Sämt­li­che Anord­nun­gen, Vor­ga­ben und Wei­sun­gen des Turn­ra­tes, des WTV-Sekre­ta­ria­tes und der Trai­ner sind zu jeder Zeit zu befolgen.
  13. Die Auf­sichts­pflicht des WTV sowie der von ihm ein­ge­setz­ten Kurs­lei­te­rIn erstreckt sich bei Kur­sen, die für Min­der­jäh­ri­ge kon­zi­piert und aus­ge­schrie­ben sind, aus­schließ­lich auf den Zeit­raum der offi­zi­ell fest­ge­leg­ten Kurs­zeit und auf den dafür vor­ge­se­he­nen Kurs­raum (z.B. Turn­hal­le). Sie beginnt mit dem Betre­ten des Kurs­rau­mes zu Kurs­be­ginn und endet mit des­sen Ver­las­sen nach Kur­sen­de. Außer­halb die­ser Kurs­zei­ten und Räum­lich­kei­ten obliegt die Auf­sichts­pflicht den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder den von die­sen aus­drück­lich bevoll­mäch­tig­ten Begleit­per­so­nen. Dies gilt ins­be­son­de­re für das Brin­gen und Abho­len der min­der­jäh­ri­gen Mitglieder.
    Bei Kurs­an­ge­bo­ten, die aus­drück­lich mit Begleit­per­so­nen (z.B. Eltern-Kind-Tur­nen) durch­ge­führt wer­den, liegt die Auf­sichts­pflicht wäh­rend der gesam­ten Anwe­sen­heit in den Räum­lich­kei­ten des Ver­eins bei der jewei­li­gen Begleit­per­son. Die Kurs­lei­tung über­nimmt in die­sen Fäl­len kei­ne Auf­sichts­pflicht über die Kinder.
    Neh­men min­der­jäh­ri­ge Per­so­nen an Kur­sen teil, die vor­ran­gig für Erwach­se­ne kon­zi­piert und aus­ge­schrie­ben sind (z.B. Gym­nas­tik- oder Fit­ness­kur­se), besteht sei­tens des WTV oder der Kurs­lei­tung kei­ne Auf­sichts­pflicht. Die Ver­ant­wor­tung für die Teil­nah­me, das Ver­hal­ten sowie das Ver­blei­ben der min­der­jäh­ri­gen Per­son wäh­rend, vor und nach dem Kurs liegt aus­schließ­lich bei den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder deren bevoll­mäch­tig­ten Begleit­per­so­nen. Der/Die Trai­ne­rin ist in die­sen Fäl­len nicht ver­pflich­tet, die Anwe­sen­heit, das Ver­hal­ten oder das Ver­las­sen der Räum­lich­kei­ten zu überwachen.
  14. Für Per­so­nen- oder Sach­schä­den, ins­be­son­de­re aus Unfäl­len wäh­rend unse­rer Trai­nings­ein­hei­ten, über­nimmt der WTV kei­ner­lei Haf­tung, sofern dem WTV nicht grob fahr­läs­si­ges Han­deln nach­weis­bar ist. Mit der Teil­nah­me an Kur­sen wird vor­aus­ge­setzt, gesund­heit­lich in zumin­dest so guter Ver­fas­sung zu sein, wie es für eine ver­let­zungs­freie und die Gesund­heit nicht beein­träch­ti­gen­de Betei­li­gung an der besuch­ten Trai­nings­ein­heit erfor­der­lich ist.
    Erzie­hungs­be­rech­tig­te, deren Kin­der an gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen (wie z.B. Dia­be­tes o.ä.) lei­den, müs­sen dem/der jewei­li­gen Trai­ne­rIn vor Beginn des Kur­ses über die Ein­schrän­kun­gen und dies­be­züg­li­che Not­wen­dig­kei­ten infor­mie­ren und wäh­rend der gesam­ten Kurs­dau­er erreich­bar sein.
  15. Im Zuge von Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen, Trai­nings­ein­hei­ten, Wett­kämp­fen oder sons­ti­gen Akti­vi­tä­ten des WTV kön­nen Fotos und/oder Video­auf­nah­men ange­fer­tigt wer­den. Die­se die­nen der Doku­men­ta­ti­on sowie der Öffent­lich­keits­ar­beit des WTV. Mit der Teil­nah­me an der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung erklä­ren Sie sich unent­gelt­lich damit ein­ver­stan­den, dass der­ar­ti­ge Auf­nah­men, auf denen Sie gege­be­nen­falls erkenn­bar sind, vom Ver­ein ver­wen­det und ver­öf­fent­licht wer­den dür­fen – ins­be­son­de­re in Print­me­di­en, auf der Ver­eins­web­site, in sozia­len Medi­en sowie in Ver­eins­bro­schü­ren oder Zei­tun­gen. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt auf Grund­la­ge des berech­tig­ten Inter­es­ses gem. Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO i.V.m. § 12 DSG (Doku­men­ta­ti­on der Ver­eins­tä­tig­keit und Öffent­lich­keits­ar­beit). Dabei wird beson­ders auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit und Ihre schutz­wür­di­gen Inter­es­sen geach­tet. Nähe­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung unter www.wtv1862.at/impressum-datenschutz. Soll­ten Sie aus beson­de­ren Grün­den kei­ne Ver­öf­fent­li­chung von Auf­nah­men wün­schen, kön­nen Sie dem jeder­zeit wider­spre­chen. Bit­te wen­den Sie sich in die­sem Fall recht­zei­tig an die Vereinsleitung.
  16. Der WTV steht für die Gleich­be­rech­ti­gung und Gen­der­neu­tra­li­tät. Alle in die­sen Ver­eins­be­din­gun­gen ver­wen­de­ten Per­so­nen­be­zeich­nun­gen gel­ten glei­cher­ma­ßen für alle Geschlech­ter, unab­hän­gig von der gewähl­ten Schreibweise.

Ver­eins­be­din­gun­gen des Wel­ser Turn­ver­ein 1862