Was ist mitzubringen?
- WTV-Mitgliedsausweis
Wann und wo muss ich mich registrieren?
Es gibt derzeit keine Verpflichtung sich zu registrieren.
Kinder und Jugendliche
- Kinder bis 5 Jahre: keine Verpflichtung zum tragen einer Maske
- Kinder von 6–14 Jahren: Mund-Nasen-Schutz
Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht (ab 15 Jahren) gilt im gesamten Gebäude.
Ausgenommen bei der Sportausübung.
Für Kinder von 6–14 Jahren gilt derzeit eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
Abstand halten
Derzeit gibt es keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen.
Hände- und Flächendesinfektion
In allen Trainingssälen stehen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit.
Die WTV-Kleingeräte und Matten sind nach der Benützung vom Mitglied selbst zu desinfizieren.
Hierfür stehen in jedem Trainingssaal dafür vorgesehene Desinfektionsmittel bereit.


Trainer, Personal und WTV-Vorstand
Das gesamte WTV-Team wurde hinsichtlich des Hygiene- und Präventionskonzeptes geschult.
Beim gesamten WTV-Team werden die Covid-19 Nachweise nach den aktuell gültigen Verordnung von Covid-19-Beauftragten und dem WTV-Vorstand kontrolliert und überprüft.
Covid-19-Präventionskonzept
Die Covid-19-Beauftragten und der WTV-Vorstand kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Einhaltung des Hygiene- und Präventionskonzeptes.
Das Hygiene- und Präventionskonzept liegt im WTV-Sekretariat zur Einsichtnahme auf.
Covid-19-Beauftragte:
Barbara Trilsam
0676/7723903
Eva-Maria Kroboth (Stellvertreterin)
Nichtbeachtung der geltenden Covid-Vorschriften
Nichtbeachtung der geltenden Covid-Vorschriften werden der WTV-Vereinsleitung gemeldet.